Die privaten Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Parodontalbehandlungen aller Art.
Die so genannte Beihilfe sieht sich nicht an die Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Zahnärzte strikt gebunden, erfahrungsgemäß übernimmt sie die Kosten für nicht chirurgische und chirurgische Parodontalbehandlungen. Bei zusätzlichen und ergänzenden Verfahren, die nach der Verabschiedung der Gebührenordnung für Zahnärzte 1987 entwickelt worden sind und deswegen in der Gebührenordnung nicht enthalten sein können, entstehen für die Patienten möglicherweise Probleme bei der Durchsetzung der Erstattung der Kosten durch die Beihilfe.
Die gesetzlichen Versicherungen wie AOK, Ersatzkassen usw. übernehmen nur die Kosten für einfache Parodontalbehandlungen und der Patient muss gegebenenfalls die zusätzlichen Kosten selbst tragen. |